Reiterrally – Enfällt

Am 07.06.2020 findet bei uns auf der Reitanlage Jessica Rector in Lohmar eine Reiterrallye statt. Wir haben uns vieles für euch ausgedacht! Lasst euch überraschen welche Aufgaben auf euch auf der Geländestrecke warten! Wir freuen uns auf euch und euren Pferden!

Geritten wird in 2-4 Gruppen je nach Anmeldezahlen. Größere Gruppen können natürlich auch mitreiten, jedoch werden diese aufgrund der Fairness aus der Wertung genommen.

Das Mindestalter beträgt 8 Jahre für unsere kleinen Reiter. Alle Reiter unter 16 Jahre müssen von einem Erwachsenen zu Pferd begleitet werden.

Alle Reiter haben einen passenden Helm zu tragen. Die Ausrüstung des Pferdes muss den FN Standards entsprechen. Der Ritt muss den tierschutzrechtlichen Standards erfolgen.

Bitte bringt auch eine Startnummer mit.

Das Startgeld beträgt 32,00 Euro pro Reiter und der Anmeldeschluss ist der 01.05.2020. Nachnennungen sind gegen eine zusätzliche Gebühr von 8,00 Euro bis zum 24.05.2020 möglich. Die maximale Teilnehmerzahl ist auf 48 Starter begrenzt.

Das Startgeld kann bei Abmeldung oder Nichterscheinen nicht erstattet werden!

Für das leibliche Wohl ist gesorgt! Essen und zu trinken kann man auf der Reitanlage käuflich erwerben. In dem Startgeld ist eine 0,5 l Flasche Wasser enthalten. Bitte bringt für eure Pferde einen eigenen Eimer zum Tränken mit, Wasser für eure Pferde wird vom Hof gestellt.

Während des Rittes ist aus Sicherheitsgründen kein Galopp erlaubt. Es werden nur Punkte für die einzelnen Stationen vergeben NICHT für die Zeit!

Weitere Informationen entnehmt ihr bitte der Einladung.

Sollten noch fragen offen geblieben sein, könnt Ihr diese gerne per Email (info@reitanlage-sonneck.de) oder per Kontaktformular an mich, Jessica Rector richten. 

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Haftung:
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr!

Den Anweisungen der Veranstalter und deren Beauftragten ist während der Veranstaltung unbedingt Folge zu leisten. Die Reiter und Pferdebesitzer tragen die volle Verantwortung für die Gesunderhaltung ihrer Pferde. Die Reiter und Pferdebesitzer haften uneingeschränkt nach § 833 BGB. Für jedes teilnehmende Pferde muss für die Dauer der Veranstaltung eine Pferdehaftpflichtversicherung bestehen. Während der gesamten Veranstaltung bleibt der Reiter/Besitzer Tierhüter i.S. des 834 BGB. Bei Minderjährigen haftet der Erziehungsberechtigte. Jeglicher Rückgriff auf den Veranstalter und seine Helfer ist ausgeschlossen.  Mithin ist jede Haftung für Diebstahl, Verletzung bei Tier und Mensch oder Beschädigung von Sachen ausgeschlossen. Die gesetzlichen Bestimmungen für das Reiten im Gelände sind einzuhalten!