Da es in den vergangen Wochen öfters zu immer kurzfristigeren Absagen aufgrund von Krankheit gekommen ist, zum Teil erst zwei Stunden vor Beginn der Stunde, gilt ab dem 01.10.2020 für die Absagen der Stunde folgende Regelungen:
Es bleibt dabei, dass die Reitstunde weiter – wie bisher – 24-Stunden vorher kostenfrei absagt werden kann. Nach Ablauf der 24 Stunden Frist, muss die Reitstunde voll bezahlt werden. Auch im Falle von Krankheit, es sei denn man kann eine Bescheinigung/Attest vom Arzt vorlegen, dann ist die Stunde kostenfrei storniert. Wir bitte dennoch so früh wie möglich Ihre Unpässlichkeit uns mitzuteilen, damit wir nicht im Stall stehen und auf Sie warten, was leider auch schon vorgekommen ist.